15.04.2024 - Wenn der Handwerker die Mittagsruhe stört
Hier prallen verschiedene Sichtweisen aufeinander: Aus Sicht des Bewohners gilt die Mittagsruhe für alle. Aus Sicht des Handwerkers, ist ein Durcharbeiten ohne Bauverzug nötig und aus Sicht der Genossenschaft ist die leere Wohnung die teuerste Wohnung.
Was gilt denn nun?
Die Mittagsruhe ist in unserer Hausordnung geregelt. Sie gilt in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr für alle Hausbewohner. Für unsere Handwerker gilt diese Regelung jedoch nicht!
Grund dafür sind die wirklich engen Zeitpläne bei den Sanierungen. Nichtsdestotrotz stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungswirtschaft im engen Austausch mit den Gewerken und weisen darauf hin, besonders lärmende Arbeiten außerhalb der Mittagsruhe zu erledigen. Zudem haben wir mit den Handwerksfirmen vereinbart, dass die Sanierungen vorab per Hausaushang angekündigt werden. So können sich alle Bewohner auf die aktuelle Situation einstellen.