28.11.2024 - Rauchmelder retten Leben

Dabei ist in der Regel nicht Fahrlässigkeit der Grund, sondern es handelt sich um elektrische Defekte: etwa der im Standby durchbrennende Fernseher. Schließlich sind elektrische Geräte der Brandverursacher Nummer eins.

Doch glücklicherweise gibt es Rauchwarnmelder: Sie können Leben retten. Selbstverständlich sind die Wohnungen der WBG Aufbau mit diesen Geräten ausgestattet – in Schlaf- und Kinderzimmern, in Fluren sowie in Räumen mit Schlafgelegenheiten (auch Wohnzimmer). Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und sorgen aktiv für Ihre Sicherheit. Die Geräte warnen bei Rauchentwicklung und alarmieren mit einem unüberhörbaren Warnton, der mindestens 85 Dezibel laut ist. Das ist besonders nachts wichtig, wenn während des Schlafs der Geruchssinn ausgeschaltet ist. Das Gefährliche dabei: Kohlenmonoxid ist geruchlos!

Wir haben einige Bitten und Tipps, liebe Bewohnerinnen und Bewohner:

- Entfernen Sie die Rauchmelder nicht. Sie gewährleisten Ihre Sicherheit und auch die Ihrer Nachbarn.

- Stellen Sie sicher, dass im Umkreis von 50 Zentimeter rund die Rauchwarnmelder keine Hindernisse wie Lampen oder andere Gegenstände vorhanden sind, die den Raucheintritt behindern können.

- Überprüfen Sie sorgfältig, ob es sich bei einem Fehlalarm tatsächlich um einen solchen handelt, etwa durch starke Dämpfe beim Kochen. Hinweis: Zum Zurücksetzen des Fehlalarms können Sie die Funktionstaste unterhalb des Melders betätigen.

- Bei einem echten Brandalarm verlassen Sie bitte sofort den Raum und rufen die Feuerwehr (112) an.

- Warnen Sie andere Familienmitglieder und Hausbewohner.

- Bringen Sie sich und Haustiere in eine sichere Umgebung. Helfen Sie älteren Hausbewohnern.

- Vermeiden Sie es, sich unnötig in Gefahr zu bringen.

Generell gilt: Ist der Rauchwarnmelder wegen eines Gerätefehlers gestört, informieren Sie bitte unsere Verwaltung. Im Übrigen verfügen die Geräte über ein Funkmodul und werden monatlich überprüft. Ergibt die Fernauslösung dabei einen Defekt, löst dieses automatisch eine Überprüfung vor Ort in Ihrer Wohnung aus. Das zuständige Unternehmen setzt sich dazu mit Ihnen in Verbindung. Selbstverständlich werden auch wir von der WBG darüber informiert.

Erhalten Sie von unseren Dienstleistern eine Terminsankündigung für die Überprüfung der Rauchwarnmelder, ist es absolut wichtig, dass der Servicetechniker auch Zugang zu Ihrer Wohnung bekommt. Wenn Sie selbst verhindert sind, beauftragen Sie rechtzeitig eine Person Ihres Vertrauens als Vertretung.

Denn nur funktionstüchtige Rauchwarnmelder können Leben retten!