08.04.2025 - Auf gute Nachbarschaft

Einrichtungen wie Spielplätze können das Gemeinschaftsgefühl stärken. Zudem ist die Nutzung der Heizungsanlage durch alle Mieter nicht nur umweltfreundlich, sondern spart auch Geld.

Allerdings ist im Alltag eines Mehrfamilienhauses eines ganz wichtig: Rücksichtnahme und Toleranz! Das gilt in erster Linie für die Ruhezeiten, aber natürlich auch außerhalb. Konfliktpotenzial ist logischerweise vorhanden. Der junge Mieter hört gern laute Musik, der ältere möchte lieber in Ruhe ein Buch lesen, der Homeoffice-Nachbar will in Ruhe arbeiten, der Hörgeräte ablehnende Bewohner hat am TV die Lautstärke am Anschlag. Nächtliches Duschen und Hundebellen können sich ebenfalls zu Streitpunkten entwickeln.

Dabei gibt es in Deutschland klare Regelungen zum Schutz der Ruhe. Das Aufdrehen der Stereoanlage oder andere laute Aktivitäten, die Nachbarn stören könnten, fallen unter Ruhestörung und sind demnach nicht gestattet. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr herrscht Nachtruhe. Mittagsruhen variieren je nach Ort, liegen aber üblicherweise zwischen 13 und 15 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten zusätzlich gesonderte Ruhezeiten. Ein exakter Dezibelwert ist nicht gesetzlich geregelt. In der Praxis wird sich an Richtwerten von 40 Dezibel tagsüber und 30 Dezibel nachts orientiert.

Für Kinderlärm gilt: Hier existieren keine gesetzlich geregelten Grenzwerte. Kinderlärm und -geschrei gelten nicht als Ruhestörung und sind bis zu einem bestimmten Maß zu tolerieren. Eltern müssen trotzdem dafür sorgen, dass auch die Kleinen sich an Ruhezeiten halten. Aber je kleiner die Kinder sind, desto mehr Krach dürfen sie machen. Das erfordert mehr Nachsicht der Nachbarn.

Eine ständige Rücksichtslosigkeit kann ernsthafte Konsequenzen haben. Das Landgericht Berlin entschied: Wird permanent gefeiert oder lautstark gestritten und toben die Kinder auch nach 22 Uhr noch regelmäßig mit Radau oder dem Bobbycar durch die Wohnung, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Also: Nachbarn haben ein Recht auf Ruhe. Rücksichtnahme, aber auch Verständnis sind von beiden Seiten gleichermaßen erforderlich.

Bei Konflikten rund um Ruhestörungen empfiehlt es sich zunächst, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Haben Sie den Mut dazu, die Probleme offen anzusprechen, denn oft sind sie dann prompt gelöst. Bleiben Sie dabei höflich, wertschätzend, freundlich und sachlich. Respekt ist hier das Zauberwort, es müssen schließlich keine Freundschaften entstehen. Ganz wichtig: Informieren Sie sich zuvor in der Hausordnung, ob es sich tatsächlich um eine Zuwiderhandlung handelt.

Wir von der WBG sind Ihr Ansprechpartner für mietrechtlich relevante Themen. Unser Credo „Auf gute Nachbarschaft“ ist für uns keine bloße Floskel, sondern gelebte Praxis. Wer sich ein harmonisches nachbarschaftliches Verhältnis wünscht, sollte Ideen mitbringen und mit gutem Beispiel vorangehen. Wohlgesonnene Nachbarn unterstützen sich. Davon profitieren alle!